Gemeinsame Hausordnung für die Underwold Academy© by Raven Nakir
Ein gutes Zusammenleben in der Schule ist nur möglich, wenn alle, Schüler und Lehrer, sich an einige Grundregeln halten. Höflichkeit, gegenseitige Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft werden dabei genauso vorausgesetzt wie der Wille zur Einhaltung der allgemein gültigen Verhaltensformen.
Regelungen, für deren Einhaltung jeder Mitverantwortung trägt, sind in folgenden Punkten aufgeführt.
§ 1. Verhalten auf dem Schulgelände(1.) Alle Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler übernehmen
gemeinsam Verantwortung für Sauberkeit und Ordnung in der Schule sowie für einen pfleglichen Umgang mit dem Inventar.
(2.) Der Umgangston untereinander und Erwachsenen gegenüber ist höflich und freundlich.
(3.) Einrichtungsgelände, Unterrichtsmittel und Gebäude sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen haften die verantwortlich Schüler/innen, bzw. deren Eltern/Beziehungsberechtigte. Die Instandsetzung wird von der Schule veranlasst; die Rechnungsstellung erfolgt durch den Schulträger.
(4.) Schäden sind sofort dem Fachlehrer/in oder einer anderen Befugten Person zu melden.
(5.) Gegenstände (z.B. Schmuck, Taschenmesser, Schwerter, usw.), die nicht ausdrücklich zu Unterrichtszwecken gebraucht werden, dürfen nicht in den Unterricht, andernfalls werden sie entzogen. Für Beschädigung oder Diebstahl - auch von mitgeführten Geldbeträgen oder Wertgegenständen - haftet die Schule nicht.
(6.) Handys und Musikabspielgeräte müssen beim Betreten der Lehreinrichtungen stumm/aus geschaltet werden, sollten diese allerdings auffallen (Ton, Vibration, herumspielen, usw.) werden diese eingezogen und erst am nächsten Tag wieder ausgehändigt. Für Beschädigungen oder Diebstahl übernimmt die Academy keine Haftung.
(7.) Pausen sollen auch auf dem Pausenhof, in der Mensa oder im Fachraum verbracht werden und nicht auf den Toiletten oder sonstiges.
(8.) Der von den Lehrern ernannte Hofdienst hilft diesen bei Reinigungsarbeiten auf dem Schulgelände und bei der Aufsicht der Schüler in den Pausen.
(9.) Die Wärter² machen ihre Aufgabe freiwillig und löblich, Beleidigungen und derartiges an sie werden bestraft.
(10.) Beim Verlassen der Academy entziehen sich die Schüler der Aufsicht der Lehrer. Diese tragen dann keine Schuld am Verhalten der Schüler außerhalb und können dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden.
(11.) Diskriminierung wegen der Rasse, Geschlechts, Glaubens, sexuellen Orientierung, Aussehen, Herkunft, usw. ist nicht gern gesehen und verboten.
§ 2. Sicherheit und Gesundheit(1.) Da Verletzungsgefahr für andere Wesen bestehen, keine magischen Kräfte einsetzen, ohne über seinen gegenüber Bescheid zu wissen.
(2.) Rauchen und Alkohol trinken so wie der Konsum von Drogen ist auf dem Schulgelände untersagt.
(3.) Drohungen werden immer ernst genommen und nachgegangen.
(4.) Bei größeren Verletzungen sofort einen Lehrer Bescheid geben und Protokoll ausfüllen um Bestrafungen zu vermeiden.
(5.) Das Öffnen der Fenster ist nur mit der Erlaubnis und unter der Aufsicht eines Lehrers gestattet.
(6.) Es ist weder gestattet sich auf die Fensterbänke/Geländer zu setzen/sich daran zu lehnen, noch sich aus dem Fenster heraus zu lehnen.
(7.) Bei Feuer, Experimentunfällen etc. die Alarmordnung einhalten, weder ihr noch die Academy will das jemand unnötig verletzt wird.
§ 3. Verhalten im Unterricht/in den Klassenräumen
(1.) Zu jedem Unterrichtsbeginn sind die Schüler/innen in den Klassenräumen bzw. warten unmittelbar vor den Fachräumen.
(2.) Pünktlichkeit ist selbstverständlich. Schülerinnen/Schüler wie Lehrerinnen/Lehrer kommen so rechtzeitig in die Schule, dass der Unterricht pünktlich beginnen kann. Wer zu spät kommt, stört den Unterrichtsablauf und handelt unfair gegenüber seinen Mitschülerinnen/Mitschülern.
(3.) Während einer Stillarbeit bleiben die Schüler/innen in dem ihnen zugewiesenen Raum und verhalten sich ruhig.
(4.) Auch bei Abwesenheit der Lehrkraft verhalten sich alle diszipliniert und ein/e Schüler/in geht zum Lehrerzimmer und meldet das fehlen.
(5.) Jeder Schüler hat sein eigenes Arbeitszeug dabei. Bei Fehlen eben diesen, vor dem Unterricht dem Lehrer Bescheid geben.
(6.) Alle verhalten sich so, dass der Unterricht in der eigenen oder in anderen Klassen nicht gestört wird.
(7.) Essen und Trinken während des Unterrichts sind prinzipiell untersagt. Nicht verschließbare Trinkgefäße sind in den Unterrichts- und Fachräumen nicht erlaubt.
(8.) Die Unterrichtsräume werden sauber hinterlassen und der Raumwechsel erfolgt rasch und ruhig.
(9.) Bei Verletzung schulischer Pflichten, wie z. B. das Nichtanfertigen von Hausaufgaben, mangelnder Mitarbeit oder indirekter Verweigerung von Mitarbeit durch wiederholtes Vergessen, z. B. der Sportkleidung, können Ordnungsmaßnahmen angeordnet werden.
§ 4. Verhaltensregeln an bestimmten Orten-> Mensa- Essen ist kein Spielzeug und auch nicht kostenlos, also nicht damit werfen oder ähnliches.
- Bei der Essensausgabe nicht drängeln und schubsen, so schnell wird es schon nicht ausgehen und nur bei dem auch wirklich gewollten anstellen.
-> Schulflur- In den Schulfluren wird nicht gerannt und geschubst, die Treppen gesittet herauf und herunter gehen.
- Es wird nichts auf die Kronleuchter geworfen oder auf die Tische und Wände gekritzelt.
-> Schwimmhalle- Die Kleiderordnung schreibt vor, dass die Jungs kleine enge Höschen tragen müssen und Mädchen Badeanzüge.
- Vor dem Baden einmal kalt abduschen.
- Niemanden länger als 5 Sekunden runter drücken, oder jemandem nicht helfen wenn er untergeht.
-> Sporthalle und –platz- Vor dem Sport Gymnastik zum Aufwärmen und dehnen absolvieren.
- Geräte nur auf Anweisung und Aufsicht des Lehrers benutzen.
- Die Halle nur mit Spotschuhen betreten, es sei denn ihr wollt putzen.
-> Bibliothek- Die ausgeliehenen Bücher auch richtig zurückgeben und nicht einfach zurückstellen.
- Leise sein, die meisten sind zum Lernen da.
- Zum Ausleihen der Bücher wird ein Ausweis benötigt.
- Bei Verschmutzung oder Schäden wird Schadenersatz gefordert.
-> Aula- Proben werden nicht gestört, es sei denn es ist wirklich wichtig.
- Die Fenster nicht beschmieren und ähnliches, es stört die Lichtverhältnisse.
² Wärter sind Schüler (selten auch Lehrer) die sich freiwillig dazu gemeldet haben die Schwänzer zu suchen und zurück in den Unterricht zu bringen. Eigentlich hießen sie anders, doch irgendwann entstand der Spitzname und blieb hängen.Ordnungsmaßnahmen bei RegelbruchErziehungs- und Ordnungsmaßnahmen dienen der Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule, der Erfüllung der Schulbesuchspflicht, der Einhaltung der Schulordnung und dem Schutz von Personen und Sachen innerhalb der Schule.
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen kommen nur in Betracht, soweit pädagogische Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen; hierzu gehören auch Vereinbarungen über Verhaltensänderungen des Schülers mit diesem und seinen Erziehungsberechtigten. Bei allen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Die Schule kann von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen absehen, wenn der Schüler durch soziale Dienste Wiedergutmachung leistet.
(1.) Mündlicher und schriftlicher Tadel.
(2.) Ausschluss vom Unterricht in einem oder in mehreren Fächern oder ganz oder teilweise von dem den Unterricht ergänzenden Förder- oder Freizeitangebot bis zu einem Monat.
(3.) Hofdienst, und über einen kurzen Zeitraum auch ein Wärter, wenn auch unter anderen Bedingungen. (Zustimmung der Schulleitung!).
(4.) Laufbursche des Betroffenen Lehrers und des Klassenlehrers.
(5.) Ausschluss vom Unterricht sowie von dem den Unterricht ergänzenden Förder- und Freizeitangebot bis zu drei Monaten.
(6.) Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform oder, wenn eine solche Schule nicht unter zumutbaren Bedingungen zu erreichen ist, an eine Schule mit einem der bisherigen Beschulung der Schülerin oder des Schülers entsprechenden Angebot .
(7.) Verweisung von der Academy.